Hebezug- und Windenprüfung nach UVV
Neuer Service! Prüfung von Hebezeugen
(Winden, Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen)
Ab Oktober bieten wir Ihnen einen neuen Service an.
In Kooperation mit einem neuen Partner führen wir Winden Prüfungen durch. Wie der Ein oder Andere bereits gehört hat, prüft die BG einmal jährlich ob eine Windenprüfung stattgefunden hat.
Die Rechtsgrundlage liegt in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 3.1 § 19. Da heißt es "das Krane, Winden, Hub- und Zuggeräte einschließlich der Tragkonstruktion sowie Seilblöcke vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden muss." Auch prüfen wir die die Tragmittel. Alles wird in einem Prüfbuch und über das Prüfsiegel dokumentiert.
Der Service ist ein mobiler Service, so dass wir uns flexibel auf Sie einstellen.
- Kontakt unter: pieper(at)forstliche-dienstleistung(dot)de
oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.