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Beratung zu Streuobstwiesen


Als Streuobstwiese bezeichnet man eine Wiese mit Obstbäumen, die mit gemischten heimischen Sorten besetzt ist. Sie muss mindestens 10 Bäumen je 0,15 Hektar. Traditionell setzt man Hochstämme - als Hochstämme bezeichnet man Obstbäume von 1,80 m bis 2,00 m. Um Streuobstwiesen anzulegen oder zu pflegen gibt es Fördermittel. Diese Fördermittel werden in der Regel durch die Länder gestaltet. Hierfür gelten EU Richtlinienen. In NRW gibt es einige Fördergebiete, diese richten sich nach kommunalen Gebietsreformen. Für Streuobstwiesen gilt der gesamte Hochsauerlandkreis als Fördergebiet.

Gefördert wird die Neuanlage und Pflege. Die Förderung sieht wie folgt aus:

  • Bei Neuanlage gibt es je Baum eine Förderung von 64.- € Netto
    • Voraussetzung ist mindestens eine Fläche von 1500 qm mit 10 Bäumen
    • Eine zweijährige Pflege ist notwendig, d. h. Ein Pflegeschnitt im 2 Jahr.
  • Bei den Pflegeschnitten gibt es 3 Baumstärken die bezuschusst werden.
    • Kategorie I = Unter 16 cm Stammumfang (gemessen 1 m über dem Boden) 12,80 € Netto je Baum.
    • Kategorie II = Von 16 cm bis 50 cm Stammumfang 21,33 € Netto je Baum.
    • Kategorie III = Über 50 cm Stammumfang 64.- € je Baum.
    • Voraussetzung ist wieder eine Fläche von mindestens 10 Bäumen auf 1500 qm. Auch muss das Schnittgut unter den Bäumen entfernt werden.

Die Vermarktung und auch die Ernte des Obstes bleibt bei dem Besitzer oder Pächter.

Was können meine Partner oder ich für Sie leisten. Das Erstgespräch ist selbstverständlich Kostenfrei.

Was leiste ich für Sie:

Planung des Projekts dies beinhaltet:

Beratung über Fördermöglichkeit
Beratung zur Durchführung (Obstsorten etc.)
Antragsaufnahme
Kalkulation der Kosten

 

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